Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Marktgemeinderats

Beschluss zu TOP 2

Die Jahresrechnung 2015 gem. Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) wird zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 beauftragt.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Marktrat alsbald die Jahresrechnung 2015 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt